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Q&A: weiss schon einer wie die änderung/lockerung des kündigungsschutzgesetzes aussehen soll?

Frage von Jerry´s – Berry: weiss schon einer wie die änderung/lockerung des kündigungsschutzgesetzes aussehen soll?

Beste Antwort:

Answer by fruits_strawberrycocktail
Naja eben kam in den Nachrichten, dass die SPD wohl nichts ändern möchte

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21.Jan.12 Kündigungsschutzgesetz


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Kommentare

  1. clever! | 21.01.2012 um 06:42

    Im Wesentlichen steht wohl die Abfindungs-Regelung zur Disposition. Soll heißen, man soll Arbeitskräfte in Zukunft billiger loswerden können.

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  2. sgxsu | 21.01.2012 um 07:21

    Ich wette die wird nicht bald kommen da es die CDU zurzeit nicht will, die FDP wird ihre Vorstellungen beim Kündigungsschutz und andere Reformen für Arbeitnehmerrechte in der Koalition mit der Union nicht durchsetzen können da Merkel, Rüttgers und Seehofer das blokieren werden.
    Erst wenn die Krise vorbei ist werden solche Pläne von der FDP und CDU Wirtschaftsflügel vielleicht wiederbelebt, dafür brauchen sie sogar keine Bundesratmehrheit.

    Aber sollte diese endlich kommen, wird sicher eine abgemilderte Lockerung des Kündigungsschutz und Mitbestimmung um die FDP und den Wirtschaftsflügel der Union zu befriedigen, die wird sicher nicht für die schon Arbeitnehmer gelten sondern für Neueinstellungen. Zum Beispiel, die FDP will Kündigungsschutz erst für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter und erst nach 2 Jahre als Arbeitnehmer. Ein Kompromiss könnte es sein, bei Unternehmen mit weniger als 10-15 Mitarbeiter würde abgeschafft und für die anderen erst ab anderthalb Jahre als Arbeitnehmer gelten.

    Gruss

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  3. Kai R | 21.01.2012 um 08:19

    es gibt da zwei Ansätze: zum Einen neue Mitarbeiter sollen innerhalb von zwei Jahren keinen Kündigungsschutz geniessen. Diese Klausel ist eigentlich sinnlos, da ja Zeitarbeitsverträge bis zu zwei Jahre heute schon möglich sind.

    Zweitens soll es im beidseitigen Einvernehmen möglich sein, bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrages auf den Kündigungsschutz zu verzichten und statt dessen eine Abfindung zu vereinbareen.

    Beide Klauseln könnte man noch von der Unternehmensgröße abhängig machen.

    Was davon tatsächlich kommt: k.A.

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